Dieses Einfamilienhaus verfügt über zwei separate Wohneinheiten, die über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen werden. Auf einem knapp 1,5 Hektar großen Grundstück bietet es viel Platz und vielfältige Möglichkeiten. Die Alleinlage und die weitläufigen Außenflächen eignen sich beispielsweise für eine kleine Farm mit Tierhaltung oder ein naturnahes Familienleben.
Ankommen
Beim Betreten des Hauses gelangen Sie zunächst in das Treppenhaus. Von hier aus erreichen Sie die beiden Wohneinheiten und den Keller.
Erdgeschoss – mit direktem Gartenzugang
Vom Flur aus sind das Wohn- und Esszimmer, die separate Küche sowie weitere Räume erreichbar. Der Wohnbereich lässt sich gut in verschiedene Bereiche gliedern. Durch einen Durchgang im Wohnzimmer gelangen Sie direkt in den Garten. Die Küche bietet Arbeitsfläche, Stauraum und Platz für einen Frühstückstisch.
Zwei Schlafzimmer ermöglichen eine flexible Nutzung, etwa als Eltern- und Kinderzimmer, Gästezimmer oder Homeoffice. Ein separates Badezimmer und ein zusätzliches Gäste-WC ergänzen das Raumangebot.
1. Obergeschoss – Wohnen mit Loggia
Die zweite Wohneinheit erreichen Sie über das gemeinsame Treppenhaus. Ihr Wohn- und Esszimmer ist großzügig geschnitten und bietet direkten Zugang zur westlich ausgerichteten Loggia – ein schöner Platz, um die Abendsonne zu genießen. Zwei weitere Schlafzimmer, ein separates Badezimmer und ein Gäste-WC vervollständigen diese Ebene.
Das Dachgeschoss ist direkt über das 1. Obergeschoss erreichbar und kann beispielsweise als Rückzugsbereich, Hobbyfläche oder für zusätzliche Schlafmöglichkeiten genutzt werden. Der Keller bietet Stauraum für Vorräte, Hobbys oder saisonale Gegenstände.
Außenbereich und Erweiterungsmöglichkeit
Der großzügige Garten bietet Platz zum Spielen, Gärtnern und Entspannen. Gepflasterte Bereiche eignen sich für Sitzgruppen, einen Grillplatz oder zusätzliche Stellmöglichkeiten.
Nach Gesprächen mit dem Landkreis Osnabrück, Fachdienst Planen und Bauen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Nebengebäude wiederzuerrichten. Bei einer Grundfläche des Haupthauses von ca. 174 m² könnte ein Nebengebäude mit bis zu ca. 87 m² Grundfläche denkbar sein, etwa als Scheune oder Garage. Größe, Gestaltung und Nutzung sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Eine verbindliche Zusicherung zur Genehmigungsfähigkeit liegt nicht vor.



























